Ort 02: Hauptstraße / Fanny Elßler-Gasse

Ort 02: Hauptstraße / Fanny Elßler-Gasse

  • Hauptstraße 24A

„Wir verlangen eine Hauptstadt im Burgenlande!“, „Eisenstadt muss Hauptstadt werden!“ – Am 03.08.1923 führte Bürgermeister Aemilian Necesany die Demonstration durch die Hauptstraße an.

Seit einer turbulenten Sitzung des Burgenländischen Landtages am 30.04.1925, bei der durch ein sehr geschicktes PR-Manöver durch Bgm. Paul Koller die Entscheidung zugunsten von Eisenstadt gefallen war, unterschied man in der offiziellen politischen Kommunikation zwischen „Sitz der Landesregierung“ und „Landeshauptstadt“.
In der Landesverfassung vom 15.01.1926 wurde bewusst auf die Bezeichnung „Landeshauptstadt“ verzichtet: „Der Sitz der Landesregierung ist Eisenstadt“. Aufgrund der lange Zeit konsequent durchzogenen Trennung zwischen „Sitz der Landesregierung“ und „Landeshauptstadt“, wollte man die Endgültigkeit des Verlustes von Ödenburg in der politischen Öffentlichkeit nicht anerkennen.

Erst im Statut der Freistadt Eisenstadt (Stadtrecht) vom 01.12.1965 heißt es erstmals in §1. (1): „Die Landeshauptstadt Eisenstadt ist eine Stadt mit eigenem Statut. Sie ist berechtigt, die Bezeichnung Freistadt zu führen.“ In der Landesverfassung wurde Eisenstadt erst 1981 als Landeshauptstadt festgeschrieben: „Landeshauptstadt und Sitz des Landtages und der Landesregierung ist Eisenstadt“.

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